Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Unternehmensdaten
seoCon – Online Marketing Agentur
GF: Ing. Mag. Dominik Maisriemel, BSc
Landstraße 82
A-4020 Linz
Ein Unternehmen der teamCon GmbH –
Gruppe für Unternehmensberatung
Landstraße 82
A-4020 Linz
Tel.: +43 732 270243
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.seocon.at
Firmenbuchnummer: FN 414513 d
Firmenbuchgericht: Landesgericht Linz
UID-Nummer: ATU68637111
2. Geltungsbereich
2.1. Anwendungsbereich
Die Agentur erbringt für den Kunden umfassende Dienstleistungen im Bereich des Online Marketings und der Webentwicklung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO), Suchmaschinen- und Social-Media-Werbung, Webanalyse und Tracking, den Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie Prozessautomatisierung, Webdesign, WordPress, WooCommerce, Shopify sowie individuelle Web- und Softwareentwicklung und Projektmanagement. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wird zwischen der Agentur und dem Kunden eine konkrete Leistungs- oder Angebotsvereinbarung abgeschlossen, gehen deren speziellere Regelungen diesen AGB im Kollisionsfall vor; die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt. Die AGB finden auch auf künftige Geschäftsbeziehungen sowie auf Erweiterungen eines bestehenden Auftragsumfangs Anwendung, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung oder eines gesonderten Hinweises bedarf. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.2. Änderungen der AGB
Änderungen der Dienstleistungen, Preislisten und AGB der Agentur werden dem Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten, schriftlich mitgeteilt. Erfolgen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung keine schriftlichen Einwände seitens des Kunden, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird die Agentur in der Mitteilung gesondert hinweisen. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelungen finden diese auch auf alle bestehenden Verträge Anwendung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnt. Ein von der Agentur erstellter Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, seine Verbindlichkeit wurde zuvor ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Wissen, Fachkenntnis und auf Basis vergangener Erfahrungen erstellt; eine Gewähr für die vollständige Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden, weil das Ausmaß der zu erbringenden Leistungen seiner Natur nach nicht stets verlässlich im Voraus beurteilt werden kann. Sollten nach Auftragsbestätigung Kostenerhöhungen von mehr als 15 % eintreten, wird der Kunde umgehend darüber informiert.
3.2 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von der Agentur ausdrücklich bestätigt werden. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Erfordernis der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen und die Agentur über alle für die Ausführung des Auftrags bedeutsamen Umstände unverzüglich zu informieren. Die Agentur ist berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist. Der Kunde benennt auf Verlangen der Agentur einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichender Handlungs- und Entscheidungsbefugnis. Über Änderungen in der internen Zuständigkeit ist die Agentur unverzüglich zu informieren. Der Kunde sorgt weiters dafür, dass der Agentur die zur Leistungserbringung notwendige Infrastruktur (z. B. Zugänge zu Systemen, Hosting, CMS, Werbe- und Analysekonten) rechtzeitig zur Verfügung steht. Verzögerungen in der Leistungserbringung, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben oder einer sonstigen Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos und stellt sie von daraus resultierenden Mehraufwendungen frei.
5. Leistungsumfang und Grundsätze der Leistungserbringung
5.1 Grundsätze
Der Vertragsgegenstand umfasst jede im Einzelfall vereinbarte Leistung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, aus dem Angebot (Leistungsbeschreibung) der Agentur oder aus der Auftragsbestätigung. Die Leistungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik. Eine Verpflichtung zur Einhaltung besonderer technischer Normen oder Standards besteht nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Die Agentur schuldet die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung, jedoch – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – keinen bestimmten Projekt- oder Markterfolg.
5.2 Suchmaschinenoptimierung (SEO/GEO) und Online Ads
Umfassen die Leistungen Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung, der Generative Engine Optimization und/oder der Online-Werbung, verpflichtet sich die Agentur, diese fachgerecht und in geeigneter Weise zur Erreichung der definierten Ziele auszuführen. Eine Haftung für das Erreichen bestimmter Rankings, Sichtbarkeiten, Nennungen in KI-Systemen oder sonstiger Ergebnisse wird ausdrücklich ausgeschlossen, da diese maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur abhängen (insbesondere von Algorithmen, Richtlinien und dem Verhalten der Betreiber von Suchmaschinen, Werbeplattformen und KI-Systemen sowie vom Wettbewerbsumfeld).
5.3 Webdesign und Entwicklung
Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Webdesign und Webentwicklung, einschließlich der Gestaltung und Programmierung von Websites und Webanwendungen. Dies umfasst die visuelle Gestaltung, die technische Entwicklung sowie die Integration der erforderlichen Funktionen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Funktionalität von Drittanbieter-Tools, Plugins, Themes oder Schnittstellen, die in die Website integriert werden, sofern deren Einsatz nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
5.4 Webanalyse und Tracking
Die Agentur bietet Webanalyse- und Tracking-Dienstleistungen an, um die Performance einer Website zu überwachen. Hierzu werden Analyse- und Tag-Management-Werkzeuge eingesetzt, um Daten wie Nutzerverhalten, Traffic und Conversions zu erheben und auszuwerten. Die datenschutzkonforme Ausgestaltung (insbesondere Einwilligungsmanagement/Consent) liegt in der gemeinsamen Verantwortung; die Verantwortung für die rechtmäßige Grundlage der Datenverarbeitung auf den Systemen des Kunden verbleibt beim Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Funktionalität von Drittanbieter-Tools.
5.5 Service- und Wartungsleistungen
Sofern keine Service- und Wartungsleistungen vereinbart wurden, bestehen keine diesbezüglichen Verpflichtungen. Umfasst die vereinbarte Leistung Service- und Wartungsleistungen und wurde keine spezifische Reaktionszeit vertraglich festgelegt, übernimmt die Agentur keine Garantie für eine bestimmte Reaktionszeit. Reaktions- und Verfügbarkeitszusagen bedürfen einer gesonderten Service- oder Leistungsvereinbarung (SLA).
5.6 Individualprogrammierung und Softwareentwicklung
Die Erstellung individueller Programmlösungen basiert auf den vollständigen und verbindlichen Informationen, Unterlagen und Hilfsmitteln, die der Kunde bereitstellt. Die Agentur erstellt eine schriftliche Leistungsbeschreibung, die nach vorheriger Abstimmung und gegen angemessene Vergütung zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und schriftlich zu genehmigen, bevor mit der Umsetzung begonnen wird.
5.7 Social Media
Umfassen die Leistungen die Betreuung von Social-Media-Kanälen oder die Erstellung von Inhalten, richtet sich der Umfang nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Der Kunde bleibt für die Einhaltung der Nutzungs- und Werberichtlinien der jeweiligen Plattformen sowie für die Rechtmäßigkeit der von ihm freigegebenen Inhalte verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Sperren oder Einstellungen von Plattformfunktionen durch deren Betreiber.
5.8 KI-gestützte Leistungen und Automatisierung
Setzt die Agentur zur Leistungserbringung Systeme der Künstlichen Intelligenz oder Automatisierungslösungen ein, weist sie den Kunden darauf hin, dass deren Ergebnisse Fehler, Ungenauigkeiten oder unerwartete Ausgaben enthalten können und einer inhaltlichen Prüfung durch den Kunden bedürfen. Der Kunde ist für die finale Freigabe und den rechtskonformen Einsatz der Ergebnisse verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Funktionsumfang, Verfügbarkeit oder Ergebnisse von KI-Diensten Dritter.
5.9 Besondere Leistungen
Sofern Workshops oder ähnliche besondere Leistungen vereinbart werden, erfolgt deren Durchführung gemäß vorheriger Absprache und Leistungsbeschreibung. Umfang, Dauer und Inhalte werden individuell vereinbart; weitere Details und Kosten werden im Vorfeld schriftlich festgelegt.
5.10 Änderungen des Leistungsumfangs
Ist absehbar, dass der vereinbarte Leistungsumfang ganz oder teilweise nicht erfüllt werden kann oder die vertraglich definierten Ziele nicht erreicht werden, informiert die Agentur den Kunden unverzüglich, schlägt eine alternative Lösung zur Realisierung des Vorhabens vor und legt die Auswirkungen auf das Gesamtprojekt schriftlich dar.
6. Webentwicklungsprojekte (Relaunch, Website, Webshop)
Die Bestimmungen dieses Punktes gelten für umfassende Webentwicklungsprojekte, insbesondere für den gesamten Relaunch einer Website, die Neuerstellung einer gesamten Website oder eines gesamten Webshops. Sie gelten sinngemäß auch für vergleichbare, individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmte Umsetzungsprojekte.
6.1 Projektablauf und agiler Ansatz
Die Abwicklung erfolgt in aufeinander aufbauenden Phasen (insbesondere Konzeption/Planung, Design, Entwicklung und Launch). Notwendige Module werden nach Bedarf definiert, im Umfang spezifiziert und – soweit erforderlich – gesondert beauftragt. Der Umfang der Anforderungen kann sich über die Projektlaufzeit verändern. Fristen und Termine werden fortlaufend gemeinsam abgestimmt; einseitige Vorgaben sind nicht bindend.
6.2 Leistungsbeschreibung und Freigaben
Nach der Planungsphase werden die Rahmenbedingungen des Projekts verbindlich festgehalten. Der Kunde prüft die von der Agentur erstellte Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit und Vollständigkeit und versieht sie mit einem Zustimmungsvermerk. Der Abschluss einzelner Phasen (insbesondere Design und Entwicklung) erfolgt jeweils durch schriftliche Freigabe des Kunden. Erfolgt trotz schriftlicher Aufforderung binnen 14 Tagen keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Phase als freigegeben. Nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Phasen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur und werden gesondert vergütet.
6.3 Zahlungsplan / Meilensteine
Bei Webentwicklungsprojekten im Sinne dieses Punktes 6 (gesamter Relaunch, gesamte Website bzw. gesamter Webshop) erfolgt die Verrechnung des vereinbarten Projekthonorars – sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde – anhand folgender Meilensteine:
| Meilenstein | Anteil |
|---|---|
| Anzahlung bei Auftragserteilung / vor Projektbeginn | 50 % |
| nach Abschluss und Freigabe der Designphase | 20 % |
| nach Abschluss der Entwicklung | 20 % |
| nach Launch / Go-Live | 10 % |
Die Anzahlung in Höhe von 50 % ist vor Beginn der Leistungserbringung fällig; die Agentur ist berechtigt, den Projektbeginn bis zum Eingang der Anzahlung zurückzustellen. Mit Erreichen des jeweiligen Meilensteins wird die entsprechende Teilrechnung gelegt, die gemäß den Zahlungsbedingungen (Punkt 11.2) fällig ist. Als „Launch/Go-Live“ gilt die Bereitstellung des Projektergebnisses in der Produktivumgebung; verzögert sich der Launch aus Gründen, die nicht die Agentur zu vertreten hat, so wird der auf den Launch entfallende Teilbetrag dennoch mit Ablauf von 14 Tagen ab Bereitstellungsbereitschaft fällig. Die Regelungen zur Abnahme (Punkt 8) bleiben unberührt.
6.4 Rücktritt in der Planungsphase
Wird im Zuge der Planungsphase offenkundig, dass die Umsetzung des Projekts zu den vom Kunden geplanten Parametern nicht möglich ist, ist der Kunde berechtigt, mit schriftlicher Erklärung vom Projekt zurückzutreten. Die Agentur erhält in diesem Fall zur Abgeltung der in der Planungsphase erbrachten Leistungen eine angemessene Vergütung, mindestens jedoch 20 % der budgetierten Projektkosten.
7. Termintreue
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden. Ein schriftlich als verbindlich festgelegter Liefertermin verlängert sich im Falle von Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, außerhalb der Verantwortung der Agentur liegender Ereignisse (z. B. Streiks, Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Ausfälle von Drittanbietern) sowie bei verzögerter Mitwirkung des Kunden entsprechend und in angemessenem Umfang.
8. Abnahme
Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Kunde die Leistung als vollständig und vertragsgemäß akzeptiert. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu dokumentieren und der Agentur mitzuteilen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt. Bei geringfügigen Mängeln gilt die Leistung als abgenommen, wobei die Agentur bemüht ist, diese umgehend zu beheben. Mängel, die die Inbetriebnahme oder den fortlaufenden Betrieb erheblich beeinträchtigen, hat der Kunde der Agentur binnen zwei Wochen nach Feststellung schriftlich und hinreichend dokumentiert anzuzeigen; die Agentur behebt diese sodann in angemessener Frist.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Rechte an den von der Agentur erstellten Materialien – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Grafiken, Designs, Konzepte, Quellcodes und Software – verbleiben bei der Agentur, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Entgelte ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Materialien für den vertraglich vereinbarten Zweck und für die Dauer des Vertrages.
Der Kunde ist ohne Zustimmung der Agentur nicht berechtigt, Dritten Unterlizenzen einzuräumen oder die Nutzungsrechte zu übertragen. Eine Bearbeitung oder Weiterentwicklung der Leistungen durch den Kunden oder durch für ihn tätige Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur. Für eine über den vereinbarten Zweck und Umfang hinausgehende Nutzung steht der Agentur eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Soweit Open-Source-Software eingesetzt wird, informiert die Agentur den Kunden über die geltenden Lizenzbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten, und stellt die Agentur im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es aus lizenzrechtlichen Gründen im Einzelfall erforderlich sein kann, auf Basis von Open-Source-Software entwickelte Software wiederum als Open Source bereitzustellen; darauf wird die Agentur im Vorfeld hinweisen.
Erbringt die Agentur konzeptionelle Planungs- oder Entwicklungsleistungen, ohne dass es zu einer Auftragserteilung kommt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Unentgeltlichkeit festgelegt wurde.
10. Speicherung und Aufbewahrung von Projektdaten
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Entwicklungsdaten sowie andere projektrelevante Informationen und Unterlagen über den Projektzeitraum hinaus zu speichern oder bereitzustellen. Eine solche Aufbewahrung ist nur möglich, wenn eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung der ihn betreffenden Daten selbst verantwortlich.
11. Preis und Honorar
11.1 Preis und Honorar
Alle Leistungen der Agentur werden gegen Entgelt erbracht, mit Ausnahme der Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen, die kostenlos erfolgen. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt in Einheiten von je angefangenen 15 Minuten auf Basis der vereinbarten Stundensätze. Für Leistungen, die nicht am Geschäftssitz der Agentur erbracht werden, werden zusätzliche Kosten (Fahrtkosten, Spesen, gegebenenfalls Übernachtungskosten) nach Aufwand berechnet; PKW-Fahrten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
11.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu begleichen. Alle Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in Euro zu leisten. Eine vereinbarte Voraus- oder Anzahlung ist vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, gegenüber Unternehmern mindestens jedoch 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, berechnet. Zusätzlich wird je Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von EUR [•] erhoben. Der Ersatz weiterer Betreibungs- und Inkassokosten sowie die Geltendmachung darüber hinausgehender gesetzlicher Ansprüche bleiben vorbehalten. Gegenüber Unternehmern sind Aufrechnung und Zurückbehaltung fälliger Entgelte ausgeschlossen.
11.3 Sonderaktionen oder Rabatte
Sonderaktionen und Rabatte können nur dann angewendet und vom Gesamtpreis abgezogen werden, wenn sie ausdrücklich und schriftlich im Vertrag festgehalten wurden. Ohne eine solche Vereinbarung finden sie keine Anwendung.
11.4 Preisänderung
Die Agentur behält sich vor, die vereinbarten Preise nach vorheriger schriftlicher Mitteilung zu ändern, wenn sich wesentliche kalkulatorische Grundlagen wie Material- und Lizenzkosten, Löhne oder gesetzliche Bestimmungen ändern. Preisänderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widersprechen; erfolgt kein Widerspruch, gelten die geänderten Preise als akzeptiert.
11.5 Preisvalorisierung
Alle wiederkehrenden Entgelte werden jährlich mit 1. Jänner entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI 2020 oder eines Nachfolgeindex), mindestens jedoch um 3 %, angepasst. Eine unterlassene oder verspätete Anpassung stellt keinen Verzicht auf die Anpassung dar und kann auch rückwirkend geltend gemacht werden.
11.6 Kosten für Drittleistungen
Werden im Auftrag des Kunden Softwareprodukte, Werbebudgets oder sonstige Leistungen Dritter eingesetzt oder implementiert, sind die damit verbundenen Kosten (z. B. Lizenz- und Werbekosten, Gebühren) nicht vom Honorar der Agentur umfasst. Diese sind vom Kunden nach Rechnungslegung zu ersetzen oder direkt an den Drittanbieter zu bezahlen.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1 Vertragslaufzeit
Verträge über auf Dauer angelegte Leistungen (z. B. Wartung, Hosting, laufende Betreuung) werden – sofern nicht anders vereinbart – jeweils auf ein Jahr befristet abgeschlossen und verlängern sich mangels fristgerechter Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr.
12.2 Ordentliche Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich (z. B. per E-Mail oder Post) gekündigt werden. Ist keine Frist vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines jeden Kalendermonats. Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen; danach gilt die genannte Frist.
12.3 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich und unter Angabe des Grundes mit sofortiger Wirkung auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Einstellung von Zahlungen, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung mangels Masse, ein die Fortsetzung unzumutbar machender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (z. B. gegen die Geheimhaltung) sowie – trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung – fortgesetztes vertragswidriges Verhalten.
12.4 Vorzeitige Auflösung
Wird ein Projektvertrag vom Kunden vorzeitig aufgelöst, ohne dass die Agentur hierzu Anlass gegeben hat, ist die Agentur berechtigt, für bereits beauftragte, aber infolge der Auflösung nicht erbrachte Leistungen analog § 1168 ABGB Ersatz zu fordern; bei Webentwicklungsprojekten im Sinne von Punkt 6 besteht jedenfalls Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Meilensteinbeträge sowie auf angemessene Abgeltung der begonnenen Phase.
12.5 Folgen der Kündigung
Alle bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und getätigten Zahlungen bleiben unberührt; offene, vertraglich geschuldete Beträge sind zu leisten. Nach Beendigung sind beide Parteien verpflichtet, die vom Vertrag betroffenen Materialien und Daten der jeweils anderen Partei unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen, sofern nicht anders vereinbart. Geheimhaltungspflichten bestehen über die Beendigung hinaus fort.
13. Sperre von Leistungen
Die Agentur ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen vorübergehend einzustellen oder Zugänge zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragspflichten (z. B. gesetzliche Vorgaben, Geheimhaltung, Rechte Dritter) verstößt. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Sperre nach einmaliger fruchtloser schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von sieben Tagen. Die Kosten der Sperre und einer allfälligen Wiederherstellung trägt der Kunde. Eine Sperre entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
14. Haftung und Gewährleistung
Die Agentur haftet dem Kunden nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur gegenüber Unternehmern nicht; die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der für das jeweilige Projekt bzw. den letzten Abrechnungszeitraum bezahlten Entgelte, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie für Datenverlust haftet die Agentur – außer bei Vorsatz – nicht. Der Kunde hat das Vorliegen eines Verschuldens der Agentur sowie den Kausalzusammenhang zu beweisen. Die Agentur haftet nicht für Folgeschäden aus vorübergehenden Serverausfällen und nicht für Rechtsmängel im Zusammenhang mit der Erstellung von Websites, Online-Shops oder ähnlichen Projekten; es obliegt dem Kunden, sich über bestehende rechtliche Verpflichtungen zu informieren und die erforderlichen rechtlichen Hinweise zu integrieren. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Subunternehmer der Agentur. Die Agentur haftet nur gegenüber ihrem Kunden, nicht gegenüber Dritten.
Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Materialien, Inhalte und Informationen und stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. Datenschutz- oder Urheberrecht) sowie bei Verletzung von Geheimhaltungsvereinbarungen hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Die Agentur haftet nicht für Rechtsverletzungen oder Funktionsstörungen, die durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder durch Drittanbieter-Software verursacht werden, sofern deren Einsatz nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
15. Verjährung / Präklusion
Soweit gesetzlich zulässig, verfallen sämtliche Ansprüche des Kunden, wenn sie nicht binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden. Unabhängig davon verjähren Ansprüche spätestens nach drei Jahren ab dem anspruchsbegründenden Ereignis.
16. Datenschutz
Die Agentur verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO und DSG einzuhalten und personenbezogene Daten nur insoweit zu verarbeiten, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO) ab. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Agentur.
17. Geheimhaltung und Abwerbeverbot
17.1 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle ihnen bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei sowie Informationen zu deren Projekten und Kunden streng vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter. Der Kunde haftet für Geheimhaltungsverstöße der von ihm eingeschalteten Dritten wie für eigenes Verschulden.
17.2 Dauer
Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, solange die Informationen nicht öffentlich bekannt sind oder keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
17.3 Einschaltung Dritter
Die Agentur ist berechtigt, Mitarbeiter oder geeignete Dritte mit der Leistungserbringung zu beauftragen, und stellt sicher, dass diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
17.4 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und zwölf Monate darüber hinaus keine Mitarbeiter oder Subunternehmer der Agentur abzuwerben oder zu beschäftigen; der Beschäftigung bei einem verbundenen Unternehmen ist gleichzuhalten. Für jeden Verstoß ist eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe von EUR 50.000 zu zahlen, unbeschadet weitergehender Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche der Agentur.
18. Sonstige Bestimmungen
18.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Linz. Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Linz (Sitz der Agentur) vereinbart; die Agentur ist berechtigt, Ansprüche auch bei jedem anderen Gericht geltend zu machen, in dessen Sprengel der Kunde Sitz, Wohnsitz oder eine Niederlassung hat. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstands- und Schutzbestimmungen.
18.2 Schriftform und Übertragung
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Die Agentur ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung auf einen Dritten zu übertragen; der Kunde wird hierüber schriftlich informiert.
18.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine neue Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
18.4 Gleichbehandlung
Die gewählte Form der Personenbezeichnung bezieht sich zugleich auf alle Geschlechter; auf eine Mehrfachbezeichnung wird zugunsten besserer Lesbarkeit verzichtet.
Stand: Juli 2026









