ErfolgPlus Förderung
ErfolgPlus ist eine Förderung der Wirtschafskammer Österreich, welche kleine und mittlere Unternehmen in Innovationsvorhaben unterstützt, welche sich mit Geschäftsprozessen, Informations- und Cyber-Sicherheit, Automatisierungsabläufen oder künstlicher Intelligenz beschäftigen.
Was ist ErfolgPlus?
Bei der Förderung Erfolgsplus werden fünf verschiedene Themenbereiche gefördert. Unterstützt werden können alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), welche ihren Firmensitz in Oberösterreich und eine aktive Mitgliedschaft bei der WKO haben.
Veränderung am Markt, die Digitalisierung und neue Technologien zwingen Unternehmen dazu sich anzupassen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Dabei sollen von Unternehmen neue Ideen entwickelt werden, welche dann auf die jeweilige Zielgruppe oder den jeweiligen Markt umgesetzt werden können. Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle soll helfen Unternehmensprozesse zu optimieren. Durch die Förderung sollen neue Potenziale für KMUs entdeckt und durch Ressourcen und Wissen von außen ergänzt und gestärkt werden. Die Beratungen erfolgen durch Experten aus den jeweiligen Fachbereichen Innovation, Künstliche Intelligenz oder Informations- und Cyber-Sicherheit. Die WKO übernimmt dabei 50 % des Beratungshonorars.
Ausschöpfungsgrad Budget: 80%
Stand: 02.12.2024)***
Beispiel-Rechnung
Förderquote: 50 % (max. 750 €)
Projektkosten: 1.500 €
Eigenkosten des Unternehmens: 750 €
Erfolgplus
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen für Beratungsleistungen ab 800 Euro netto.
- Beratung zu Automatisierung
- Beratung zu Geschäftsprozessen
- Beratung zu Geschäftsmodellinnovation
- Beratung zu Künstlicher Intelligenz
- Beratung zu Informations- & Cyber-Sicherheit
Förderbare Projektkosten: mind. 800 Euro
Förderhöhe: max. 50% bzw. max. 750 Euro als Zuschuss
FAQs: ErfolgPlus Förderung
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Welche Leistungen werden NICHT gefördert?
Vorhaben, die inhaltlich nicht eindeutig mit den Themenfeldern und deren Beschreibung übereinstimmen und zudem keinen Beratungscharakter aufweisen, sowie:
- Allgemein gehaltene Abrechnungsunterlagen, in denen nicht klar die unternehmensspezifischen Beratungsinhalte und Erkenntnisse beschrieben sind.
- Entwicklung und Umsetzung von Logos, Webshops, Websites
- Beratung bzw. Antragsunterstützung bei Beihilfen bzw. Steuerbegünstigungen
- Trainings bzw. Schulungen
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Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Aussagekräftiger Abschlussbericht (direkt online im Portal auszufüllen)
- Aussagekräftige Rechnung (im Portal hochzuladen)
- Zahlungsbestätigung (im Portal hochzuladen)
- Hinweis: Die Rechnungsnummer ist als Verwendungszweck auf der Zahlungsbestätigung anzuführen. Ausschließlich folgende Belege sind als Zahlungsbestätigung geeignet:
- Bei elektronischer Überweisung: Durchführungsbestätigung bzw. elektronischer Kontoauszug – erst nach erfolgreicher Überweisung erhältlich. ACHTUNG: Die bloße Bestätigung der Übernahme des Überweisungsauftrages durch das Bankinstitut gilt NICHT als Zahlungsnachweis!
- Kontoauszug bzw. Kreditkartenabrechnung (Kopie), aus denen die Bezahlung der Rechnung ersichtlich ist. (Alle anderen Kontobewegungen bzw. der Kontostand können geschwärzt werden)
- Hinweis: Die Rechnungsnummer ist als Verwendungszweck auf der Zahlungsbestätigung anzuführen. Ausschließlich folgende Belege sind als Zahlungsbestätigung geeignet:
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Müssen Fördereinnahmen bei der Kleinunternehmerregelung in den Umsatz von maximal 35.000 Euro mit eingerechnet werden?
Nein, Fördereinnahmen zählen nicht zum Umsatz und sind daher bei der Berechnung des Umsatzes für die Kleinunternehmerregelung nicht mit einzubeziehen.
Angebot
Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen, die passenden Förderprogramme zu finden, die Ihre Digitalisierungs- und Webprojekte voranbringen. Vom Antrag bis zur Umsetzung stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und sorgen dafür, dass Sie von den verfügbaren Förderungen profitieren. Lassen Sie uns gemeinsam den richtigen Förderweg für Ihr Vorhaben einschlagen.
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